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Basel II und Rating

Neue Vorschriften für die Kreditvergabe und Konsequenzen für die mittelständischen Wirtschaftsunternehmen

Basel II

Mit dem zweiten Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) soll die Bonität des Unternehmens ein stärkeres Gewicht bei der Kreditvergabe bekommen. Dies wird im wesentlichen durch die Modifizierung der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestkapitalanforderungen bei den Kreditinstituten erreicht.

Nach der bisherigen Regelung (Basel I) müssen die Kreditinstitute ihr Kreditvolumen mit Eigenmitteln unterlegen. Das Risikogewicht für die Eigenmittelunterlegung ist bei allen Unternehmen gleich hoch, unabhängig von deren individueller Bonität. Für den einzelnen Bankkunden wird durch die neue Regelung eine individuelle, risikoadäquate Eigenmittelunterlegung notwendig. Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass Bankkunden, die eine gute Bonität und somit eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen, einen geringeren Zins für die Bankkredite zu zahlen haben. Bankkunden mit schlechter Bonität hingegenwerden deutliche Risikoaufschläge hinnehmen müssen!

Rating zur Beurteilung der Bonität

Aus Bankensicht ist es somit notwendig, die Bonität des Unternehmens einzuschätzen. Dies kann sowohl durch die Bank selbst als auch durch eine aufsichtsrechtlich anerkannte externe Ratingagentur vorgenommen werden. Als problematisch erweist sich hierbei jedoch, dass diese Einschätzung vor dem Hintergrund der zukünftigen oft unsicheren Entwicklung des Unternehmens vorgenommen werden muss. Mittels der Durchführung eines Ratings soll diese Unsicherheit reduziert werden.

Definition Rating:

"eine Aussage über die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur vollständigen und termingerechten Rückzahlung (Tilgung und Verzinsung) seiner Verbindlichkeiten mit dem Ziel der Ermittlung einer Ausfallwahrscheinlichkeit".

Zudem wird die Einhaltung von Mindestanforderungen an das Rating durch die Bankenaufsicht überwacht.

Der analytische Rahmen des Ratings

Die Grundlage des Ratings ist eine intensive und umfassende Unternehmensanalyse, wobei die wesentlichen Erfolgsfaktoren und Schwachstellen sowie die Chancen und Risiken des Unternehmens identifiziert werden sollen. Untersuchungsziel ist es, eine Abschätzung über die zukünftige Entwicklung und die Kapitaldienstfähigkeit vorzunehmen. Einem in Jahr 2003 durchgeführtes Rating wird ein Zeitraum ab 2002 zugrunde gelegt (Betrachtungszeitraum ca. 4 Jahre). Nachstehend zeigen wir Ihnen die Abbildung eines möglichen analytischen Rahmen zur Untersuchung eines mittelständischen Wirtschaftsunternehmens:

GeschäftsProfil FinanzProfil
Branche und Markt Finanzpolitik
Marktstellung Vermögens- und Kapitalstruktur
Management Ertragskraft
Betriebsführung Cashflow
Zukünftige Entwicklung Finanzielle Liquidität

Die eigene Bonitätssteuerung

Aus Unternehmenssicht ist es möglich, die eigene Bonität und damit die Kreditkosten merklich zu beeinflussen. Viele Einflussfaktoren auf die Bonität des Unternehmens lassen sich jedoch nicht sofort verändern. Sie weisen ein time lag zwischen dem Zeitpunkt der Umsetzung und dem Einsetzen der Wirkung auf. So kann ein neues Konzept sehr kurzfristig formuliert werden, während die Umsetzung mittels Investitionen und Restrukturierung eine gewisse Zeit zur Durchführung benötigt. Hieran wird ersichtlich, dass eine rechtzeitige Vorbereitung einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellt, um die Bonität des eigenen Unternehmens nachhaltig zu verbessern.

Die derzeitige Situation und Handlungsbedarf

Bereits heute müssen die Banken vom zukünftigen Erfolg des Unternehmens überzeugt werden.

Dabei hat das Unternehmen eine Bringschuld, der Bank die relevanten Informationen umfassend und schnellstmöglich zu liefern.

Die Bank fordert zudem vom Unternehmen mehr Transparenz und Informationen.

Die Unternehmen müssen sich bereits jetzt mit dem Thema befassen und ihre Bilanz auf Basel II ausrichten, um im Jahre 2006 bei einem Rating gut abzuschneiden - d.h. evtl. eine niedrigere Kreditverzinsung zu erhalten.

Diese modifizierte Bankenpraxis wird voraussichtlich 2006 in Kraft treten, ist aber bereits von aktueller Bedeutung!

Ab 2006 sollen die Bestimmungen in mehr als 100 Ländern nationales Recht werden.


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