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Kaufvertrag

Die Inhalte eines Unternehmenskaufvertrag

Der Unternehmenskaufvertrag ist u.a. neben der Rechtsform des zu verkaufenden Unternehmens als auch von den steuerlichen und rechtlichen Zielen geprägt. Daher müssen vor dem dem Abschluss eines Vertrages die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig geklärt werden.

Klärungspotenzial:

  • was unter welchen Bedingungen auf den Firmenkäufer zu übertragen ist

  • wie ist dies rechtstechnisch zu vollziehen

  • welche wechselseitigen Sicherungen für Firmenkäufer und Firmenverkäufer vertraglich vorzusehen sind.

Notarielle Kaufabwicklung

Bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens ist die notarielle Beurkundung nicht zwingend erforderlich. Wenn ein Grundstück im Kaufpreis enthalten ist, ist dies jedoch Voraussetzung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.

Bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH muss der Kaufvertrag immer in notarieller Form geschlossen werden.

Wir empfehlen grundsätzlich Firmenverkaufstransaktionen durch einen Notar beurkunden zu lassen.

Welche Punkte sollte ein Unternehmenskaufvertrag beinhalten:

  • Kaufgegenstand

  • Übergangsstichtag

  • Kaufpreis der Transaktion

  • Vertragliche Zusicherung von

    • Gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen

    • Veräußerungsbeschränkungen

    • Insolvenz- und Haftungsrisiken

    • Vermögensverhältnisse

    • Arbeitsverhältnisse

    • Vertrags- und Rechtsverhältnisse

    • Jahresabschlussangaben

    • Stichtagsbilanz - Abrechnungsbilanz

    • Eigenkapitalgarantie

  • Ausschluss weitergehender Gewährleistung des Verkäufers

  • Rechte und Voraussetzungen der Wandlung des Kaufvertrages

  • Sicherung der Kaufpreisforderung

  • Verjährungsregelungen

  • Wettbewerbsverbot

  • schwebende gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen

  • Rücktrittsrecht des Firmenkäufers

  • Zustimmungsvorbehaltes von Aufsichtsräten o.ä.

  • Kostenträger des Kaufvertrages


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Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen  möchten. Herr Käunicke sagt Ihnen strikte Diskretion zu. Rufen Sie auch an, wenn Sie Ihre ersten Überlegungen mit uns als externen Gesprächspartner diskutieren wollen! <:> Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen  möchten. Herr Käunicke sagt Ihnen strikte Diskretion zu. Rufen Sie auch an, wenn Sie Ihre ersten Überlegungen mit uns als externen Gesprächspartner diskutieren wollen!

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