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Firmenvermittler| Firmenverkauf
hilft direkt, einfach und
schnell
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Zahlungsmodalitäten
Die
Zahlung des Kaufpreises
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Der
Verkauf oder Kauf eines Unternehmens ist eng mit der Frage der
Zahlungsmodalitäten verknüpft. Sie können ein Unternehmen gegen eine
Einmalzahlung oder gegen Rente, Rate oder dauernde Last kaufen bzw.
verkaufen.
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Kauf
gegen Einmalzahlung
Beim
Kauf gegen Einmalzahlung bezahlt der Käufer die gesamte Summe auf
einmal. Der Kapitalbedarf ist entsprechend hoch. Allerdings kann unter
bestimmten Voraussetzungen die Summe mit zinsgünstigen und in den
ersten Jahren tilgungsfreien öffentlichen Existenzgründungsdarlehen
finanziert werden. Der Verkäufer kann die Summe in ein neues Vorhaben
investieren oder für seine Altersvorsorge einsetzen. Der Kauf gegen
wiederkehrende Leistungen ist liquiditätsschonender, so dass kein
Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss. Er birgt aber auch
gewisse Risiken für den Verkäufer.
Bei
allen Vorteilen, die eine Einmalzahlung mit sich bringt: Die Zahlungsfähigkeit
des Unternehmens muss gesichert bleiben!
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Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen
Dabei
übernimmt der Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion.
Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen Rente, Rate oder dauernder
Last unterschieden.
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Kauf gegen Rente
Bei
der Rente wird wiederum zwischen Zeit- oder Leibrente unterschieden. Während
bei der Leibrente die wiederkehrenden Zahlungen bis zum Tod der Nutznießer
erfolgen, ist die Zeitrente auf eine bestimmte Dauer festgelegt. Die
Zeitrente muss für mindestens zehn Jahre vereinbart werden.
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Kauf gegen Rate
Der
Existenzgründer kann den Kaufpreis auch als (Kaufpreis-)Rate zahlen.
Die
Ratenzahlung dient ausschließlich
dazu, dem Erwerber die Finanzierung zu erleichtern.
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Kauf gegen dauernde Last
Bei der
dauernden Last handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen über
mindestens zehn Jahre. Charakteristisch ist, dass die Zahlungen zwar
regelmäßig erfolgen, aber deren Höhe nicht immer gleich ausfällt, z.B. wenn Sie sich am Unternehmensgewinn orientieren oder wenn
eine Wertanpassung vereinbart wird.
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Unsere
Empfehlung
Ob die Rente,
die Rate oder die dauernde Last für den Verkäufer und Nachfolger günstiger
ist, hängt im Wesentlichen auch von den steuerlichen Auswirkungen
ab.
Besprechen Sie
daher die sich bietenden Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Hinzu
kommt, dass diese Zahlungsmodalitäten mit Unsicherheiten für den Verkäufer
verbunden sind. Von daher müssen vertraglich Sicherheiten vereinbart
werden, wie z. B. Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrecht mit Rückabwicklung,
Schadenersatzverpflichtungen, Bürgschaften usw..
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Kontakt
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Service-Telefon
02182 / 57 32 23
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